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Personalvertretungsgesetz (PVG)

Die Organisation und die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung sind im NÖ Personalvertretungsgesetz  (PVG) geregelt. Die Personalvertretungen (Dienststellenpersonalvertretung und Landespersonalvertretung) haben Befugnisse in vielen Bereichen der täglichen Arbeit. Insbesondere ist bei folgenden Fragen mit der Personalvertretung das Einvernehmen herzustellen: Personalaufnahme, Beförderung, Änderung des Dienstplanes, Urlaubseinteilung, …. Diese Auflistung ist auf keinen Fall abschließend. Sämtliche Befugnisse finden Sie in § 13 des PVG.

 

Link zum: NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz 

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