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In Niederösterreich gibt es 3 verschiedene Dienstrechte. Welches Dienstrecht anzuwenden ist, ergibt sich auch aus dem Dienstvertrag bzw. nach der Rechtsgrundlage zur Ernennung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.

 

Im Dienstrecht sind die Rechte und Pflichten der Niederösterreichischen Landesbediensteten geregelt.

Dienstrecht NEU

NÖ Landesbedienstetengesetz (NÖ LBG)

Das NÖ LBG findet auf alle Personen Anwendung, die nach dem 1. Juli 2006 in den Niederösterreichischen Landesdienst eingetreten sind oder einen Antrag auf Wechsel in das neue Dienstrecht (Option) gestellt haben bzw. stellen. Es gilt gleichermaßen für privatrechtliche (Vertragsbedienstete) und öffentlich-rechtliche (Beamte und Beamtinnen) Bedienstete.

 

Link zum: NÖ Landes-Bedienstetengesetz

NÖ Bewertungs- und Referenzverwendungsordnung (NÖ BRO)

Für jede Stelle ist eine Stellenbeschreibung notwendig. In der NÖ BRO wurden Stellen mit gleichem Anforderungsprofil zu so genannten Referenzverwendungen zusammengefasst. In dieser Verordnung sind insbesondere Details über die Einstufung, Dienstprüfungen, notwendige Ausbildungen und mögliche Anrechnungen von berufsspezifischen (facheinschlägigen) Zeiten zu finden.

 

Link zur: NÖ Bewertungs- und Referenzverordnung

 

Dienstrecht ALT

Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG)

Dieses Gesetz ist für privatrechtliche Dienstverhältnisse anzuwenden. Neben den dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften sind insbesondere die Anstellungs- und Einstufungserfordernisse und die Höhe von Reisebeihilfen ersichtlich.

 

Link zum: Landes-Vertragsbedienstetengesetz

Dienstpragmatik der Landesbeamten (DPL 1972)

Die DPL 1972 ist das Dienstrecht der öffentlich- rechtlichen (pragmatischen) Bediensteten des Landes Niederösterreich. Darin finden sich, dienst- und besoldungsrechtliche Vorschriften. Die Verwendungsmöglichkeiten und das Anforderungsprofil der Bediensteten sind in der Dienstzweigeordnung abgebildet.

 

Link zur: Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972

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